Wir investieren in die Transformation und werden gefördert!
Hauptziel des sogenannten Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) ist es, die Digitalisierung und technologische Ausstattung in Krankenhäusern zu fördern und zu verbessern, um eine effizientere und patientenorientiertere Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Zugleich schließt das Gesetz die finanzielle Lücke, die durch einen kontinuierlichen Rückgang der Investitionsmittel der Länder für Krankenhäuser seit den 1990er Jahren entstanden ist.
Die Finanzierung des KHZG erfolgt sowohl durch den Bund als auch durch die Länder in Deutschland. Der Bund stellt Fördermittel in Höhe von 3 Milliarden Euro bereit, die aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds stammen. Die Länder und Krankenhausträger tragen zusätzlich 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten, was etwa 1,3 Milliarden Euro entspricht. Insgesamt steht für den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
Die Förderbereiche des KHZG sind breit gefächert und umfassen verschiedene Aspekte der Digitalisierung und Modernisierung. Dazu gehören unter anderem die Anpassung der technischen und informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme, die Einrichtung von Patientenportalen für eine bessere Kommunikation und Transparenz, die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation für eine effizientere und genauere Dokumentation sowie die Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen, um die medizinische Versorgung zu verbessern und die Arbeitsbelastung des medizinisch-pflegerischen Personals zu reduzieren.
Im Rahmen dieser Transformation hat unser St. Bernhard-Hospital Förderungen im Rahmen des KHZG erhalten. Diese Förderungen werden dazu beitragen, die genannten Ziele umzusetzen und unser Haus noch besser auf die zukünftigen Anforderungen einzustellen.
Fördertatbestand 1 „Notaufnahme“, Antragsnummer A-01100(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV): Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik. Dafür investieren wir bis 2025 insgesamt 52.966,60 €.
Fördertatbestand 2 „Patientenportal“, Antragsnummer A-01101(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV): Patientenportale sollen zukünftig den Kommunikationsaufwand reduzieren, den Austausch von Informationen beschleunigen und die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten verbessern. Insbesondere geht es um die Bereiche digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement sowie das Entlassungs- und Überleitungsmanagement zu nachgelagerten Leistungserbringern. Dafür investieren wir bis 2025 insgesamt 386.513,43 €.
Fördertatbestand 3 „Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation, Antragsnummer A-01102 (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV): Das Ziel dieser Förderung ist, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und gleichzeitig den Aufwand für die Erstellung zu verringern. Bei diesem Fördertatbestand werden zwei Themenschwerpunkte betrachtet: digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation und Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation. Dafür investieren wir bis 2025 insgesamt 845.270,40 €.
Fördertatbestand 4 „Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen“, Antragsnummer A-01103(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV): Die Anwendungsbereiche klinischer Entscheidungsunterstützungssysteme sind vielfältig. Sie unterscheiden sich insbesondere in ihrer Komplexität und Funktionalität. Ziel soll es hierbei jedoch sein, Ärztinnen und Ärzte, das Pflegefachpersonal oder auch weitere Entscheidungsträger in Ihren Entscheidungen zu unterstützen. Hierzu zählen beispielsweise täglich zu treffende Entscheidungen bezüglich der Wahl der durchzuführenden Diagnostik, Therapie oder Medikation. Hierdurch soll darüber hinaus gewährleistet werden, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse schnellstmöglich in der Versorgung zur Verfügung stehen. Dafür investieren wir bis 2025 insgesamt 56.276,49 €.
Fördertatbestand 5 „Digitales Medikationsmanagement“, Antragsnummer A-01104(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV): Ziel ist es, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Krankenhäusern durch Maßnahmen eines digitalen Medikationsmanagements zu erhöhen. Hierzu sind die durchgehende digitale Dokumentation der Medikation in interoperablen Systemen sowie die ständige Verfügbarkeit dieser Informationen für alle am Behandlungsprozess Beteiligten erforderlich. Dafür investieren wir bis 2025 insgesamt 736.244,80 €.
Fördertatbestand 6 „Digitale Leistungsanforderung“, Antragsnummer A-01105 (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KHSFV): Bei einer Behandlung im Krankenhaus sind oft viele unterschiedliche Fachabteilungen beteiligt, die miteinander interagieren. Die konsequente digitale Anforderung und/oder automatisierte Anforderung bei Diagnose- oder Behandlungsplänen und gleichzeitig digitale Rückmeldungen bei Befunden machen die Kommunikation schneller und verringern Fehler in der Behandlung. Dafür investieren wir bis 2025 insgesamt 352.337,48 €.
Fördertatbestand 10 „IT-Sicherheit“, Antragsnummer A-01106(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV): Ziel ist es, die IT- bzw. Cybersicherheit in Krankenhäusern, die nicht zu den kritischen Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung) gehören sowie in Hochschulkliniken zu verbessern. Durch die zunehmende Digitalisierung und die damit verbundenen Prozesse sollen deshalb auch Krankenhäuser, die nicht zur kritischen Infrastruktur nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung) gehören, berücksichtigt werden. Dafür investieren wir bis 2025 insgesamt 64.054,16 €.