Aufgabengebiete der Krankenhaushygiene:
- Erstellung von Arbeitsanleitungen, Desinfektions- und Hygieneplänen unter Berücksichtigung von gesetzlichen Regelungen, Verordnungen, Richtlinien und anerkannten Regeln der Technik und deren Fortschreibung
- Erarbeitung von Hygienekonzepten und Mitwirkung bei der Einhaltung der Regeln der Krankenhaushygiene
- Ermittlung spezifischer Infektionsrisiken innerhalb der klinischen Abläufe und daraus resultierend Entwicklung von Verfahrensanweisungen
- Mitwirkung bei der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankenhausinfektionen durch allgemeine und spezifische Beratung
- Schulungen von Mitarbeitern
- Mitwirkung bei der Auswahl hygienerelevanter Verfahren und Produkte, sowie von Hilfsmitteln einschließlich der Ver- und Entsorgung
- Mitwirkung bei der Planung funktioneller und baulicher Maßnahmen
- Vorbereitung und Mitwirkung bei den Sitzungen der Hygienekommissionen und enge Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden und anderen Mitgliedern der Kommission
- Mitarbeit im Ausbruchmanagement bei Epidemien, Pandemien, gehäuftem Auftreten nosokomialer Infektionen
Die Krankenhaushygiene ist organisiert nach dem Modell des „Vier Phasen-Zyklus“ (Plan-Do-Check-Act), wird die Einhaltung dieser Verfahrensanweisungen kontrolliert und validiert, d. h. situationsbezogen angepasst.