Einsetzen und Wechsel von Schultergelenkendoprothesen
Insbesondere in den letzten Jahren haben sich die Operationsmöglichkeiten bei fortgeschrittener Arthrose des Schultergelenks erheblich weiterentwickelt. Verschlissene Gelenkflächen des Oberarmkopfes oder der Gelenkpfanne können durch entsprechende künstliche Gelenkimplantate ersetzt werden. Gleiches gilt für andere Schultergelenkerkrankungen, welche den Einbau eines künstlichen Schultergelenkes erforderlich machen. Hierzu zählen z. B. die Rheumatoide Arthritis (rheumatische Gelenkentzündung), die Oberarmkopfnekrose (Absterben des Oberarmkopfes) oder der Oberarmkopfbruch.
Dazu stehen heute Individuelle Prothesensysteme zur Verfügung. Die Wahl des Implantats ist unter anderem abhängig vom Zustand der Rotatorensehnen sowie der knöchernen Gelenkpartner.
Indikationen:
Wann besteht die Indikation zum Eingriff? Einerseits sind es die Beschwerden des Patienten (Ruhe- und Belastungsschmerz insbesondere im Bereich des Gelenkspaltes, Schultersteife), die eine mehr oder weniger regelmäßige Einnahme von Medikamenten erforderlich machen. Andererseits sind es die sichtbaren degenerativen Veränderungen des Gelenkes im Röntgenbild und in der Kernspintomographie. Bei Vorliegen einer Arthrose sollte ein langes Abwarten, bis zusätzlich eine starke Bewegungseinschränkung im Schultergelenk eingetreten ist, vermieden werden. Denn eine über einen längeren Zeitraum bestehende Bewegungseinschränkung führt zu Verkürzungen der Sehnen sowie der Gelenkkapsel, so dass trotz des Schultergelenkersatzes keine vollständig freie Schulterbewegung erzielt werden kann. Daher ist es wichtig, den richtigen Zeitpunkt der Operation abzupassen.
Behandlungsziel:
Zu den Zielen des Gelenkflächenersatzes gehören einerseits die Schmerzreduktion und andererseits die Steigerung der Schultergelenkfunktion.
Operationstechnik:
Zunächst erfolgt ein Hautschnitt von etwa 15 cm Länge. Das Schultergelenk wird freigelegt.
Anschließend wird der zerstörte Oberarmkopf entlang der anatomischen Schnittlinie entfernt und der Oberarmschaft für die Aufnahme des Prothesenschaftes mit speziellen Raspeln vorbereitet.
Nun werden mit dem Einsatz einer Probier-Oberarmkopfprothese eine optimale Lage der Prothese und die Gelenkfunktion überprüft. Hierbei wird ebenfalls die Größe des definitiven Prothesenschaftes und des definitiven Prothesenkopfes bestimmt. Nach Entfernung der Probierprothese wird zunächst der Schultergelenkpfannenersatz verankert. Nach Abschluss des Schultergelenkpfannenersatzes wird nun der definitive Prothesenschaft mit dem Prothesenkopf eingesetzt. Das Schultergelenk wird nun wieder eingerenkt und Sehnen, Muskulatur sowie die Haut werden genäht.
Nachbehandlung:
In den ersten beiden postoperativen Tagen wird das Schultergelenk in einer Bandage ruhiggestellt. Anschließend wird für 3-4 Wochen ein Abduktionskissen angelegt. Bereits am ersten Tag nach der Operation beginnt die früh-funktionelle Behandlung unter krankengymnastischer Anleitung. Zu beachten ist, dass das Schultergelenk die ersten 6 Wochen nach Operation noch nicht frei bewegt werden darf. Danach wird die freie Beweglichkeit erarbeitet und unter zunehmender Belastung trainiert.
Je nach Wunsch des Patienten kann nach dem stationären Aufenthalt eine Rehabilitation in einer Reha-Klinik erfolgen, so dass eine gezielte Nachbehandlung garantiert ist.
Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit erstreckt sich je nach Beruf auf mindestens 6 Wochen.
Nach Schulterprothesenimplantation sollten sog. Überkopfsportarten vermieden werden.