Enge des Subacromialraumes (sog. Impingement-Syndrom)

Unter der Erkrankung „Impingement-Syndrom“ versteht man die Zusammenfassung unterschiedlicher Ursachen, welche das Gleiten einer Sehne der Rotatorenmanschette unter dem Schulterdach behindern.

Eine der  Ursachen der Gleitbehinderung ist z. B. eine Formveränderung des Schulterdaches, die angeboren oder erworben sein kann. Eine andere sind kleine Knochenausziehungen am Schultereckgelenk (Acromio-Clavikular-Gelenk kurz: AC-Gelenk) als Ausdruck einer Schultereckgelenks-Arthrose. Beide Ursachen können zu einer Einengung des Raumes unter dem Schulterdach (subacromialer Raum) und somit zur Gleitbehinderung der Sehne führen. Des Weiteren können von der Sehne ausgehende Veränderungen, wie z.B. die „Kalkschulter“ (Tendinosis calcarea) das Gleiten der Sehne unter dem Schulterdach behindern. Das ständige Reiben der Sehne gegen den Knochen bewirkt eine strukturelle Schädigung (sog. Tendinopathie), die bis zum vollständigen Reißen der Sehne führen kann. Typisch sind Schmerzen bei Armhebebewegungen, besonders vor dem Körper und bei Überkopf-bewegungen.

Zunächst sollte diese Erkrankung mit Krankengymnastik, Belastungsreduktion und eventuell Injektionen behandelt werden. Lassen sich die Beschwerden mit den konservativen Maßnahmen nicht lindern, ist eine arthroskopische (Schlüsselloch-Technik) Operation möglich. Mit geeigneten Spezialinstrumenten wird der Gleitraum der Rotatorensehnen auf das notwendige Maß erweitert. Dabei wird vom Schulterdach etwas Knochen abgefräst und gleichzeitig der entzündete Schleimbeutel entfernt.


Die Nachbehandlung und Arbeitsfähigkeit

Die Verweildauer im St-Bernhard-Hospital beträgt ein bis drei Tage, eine Ruhigstellung mit einer Bandage oder einem Verband ist nicht notwendig. Bereits am ersten Tag nach der Operation wird der Arm im schmerzfreien Bereich unter physiotherapeutischer Anleitung bewegt. Dieses Vorgehen ist auch notwendig um Verklebungen und Verwachsungen vorzubeugen.
Die Rückkehr an den Arbeitsplatz (Büro-, Lehr-, Management- oder ähnlicher Tätigkeit) ist in der Regel nach zwei bis vier Wochen möglich. Bei Patienten mit schwerer körperlicher Arbeit oder vorwiegend Überkopfarbeit verlängert sich die Rehabilitationsphase auf ca. sechs Wochen. Mit Eintritt der Arbeitsfähigkeit ist in der Regel auch eine Wiederaufnahme der Freizeitaktivitäten möglich.